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  • 08.10.2009 | Steuerstandort Japan

    Grundzüge der japanischen Steuerreform 2009

    von Rika D. Senft, Administrative Lawyer (Japan), USCPA, und Rüdiger Senft, Steuerberater

    Am 27.3.09 hat die Steuerreform 2009 das japanische Parlament passiert und ist am 1.4.09 in Kraft getreten. Die Neuregelung der Dividendenbesteuerung ist wohl die fundamentalste Änderung in der japanischen Steuerpolitik. Aber es gibt weitere wichtige Neuerungen, die für ausländische Investoren interessant sein dürften.  

    1. Internationale Besteuerungstatbestände

    Ein wesentlicher Baustein der japanischen Steuerreform 2009 ist die Ablösung der bisherigen Steueranrechnungsmethode durch die Freistellungsmethode bei Dividendeneinkünften. In diesem Zusammenhang wurden auch gleich die Anrechnung ausländischer Steuern sowie die Hinzurechnungsbesteuerung angepasst.  

     

    1.1 Dividendenbesteuerung

    Vor der Steuerreform waren Dividenden ausländischer Tochtergesellschaften voll steuerpflichtig, jedoch wurde die ausländische auf die japanische Steuer angerechnet. Mit der Steuerreform wurde ein System geschaffen, das der deutschen Dividendenbesteuerung ähnelt. Danach werden nun 95 % der von einer ausländischen Tochtergesellschaft ausgeschütteten Dividenden freigestellt. Voraussetzung ist allerdings, dass die japanische Mutter mindestens 25 % der Anteile hält und zumindest sechs Monate ununterbrochen vor der Dividendenausschüttung auch in dieser Höhe beteiligt war. Die 25 %-Regel bezieht sich nur auf direkte Beteiligungen. Sollte eine Beteiligungsstruktur bestehen, bei der man zwar unter Einbeziehung von mittelbaren Beteiligungen die geforderten 25 % der Anteile hält, aber unmittelbar weniger als 25 %, erfolgt keine Freistellung. Hat die Tochtergesellschaft ihren Sitz in einem Land, mit dem Japan ein DBA abgeschlossen hat, kommt es für die Beteiligungsgrenze auf die Regelung im DBA an. Gegebenenfalls qualifizieren dann auch niedrigere Beteiligungen für die Steuerfreistellung.  

     

    Hinweis: Die neuen Regeln zur Dividendenbesteuerung gelten für Ausschüttungen, die in Wirtschaftsjahren anfallen, die nach dem 1.4.09 beginnen.  

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