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  • 01.07.2006 | Steuerplanung

    Chinesische Regeln für Advance Pricing Agreements und Dokumentation

    von Dipl.-Volksw. Rüdiger Senft, Bonn

    Während China bereits im September 2004 Implementierungsregeln für Advance Pricing Agreements (APA) für Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen erlassen hat, wächst nunmehr auch von deutscher Seite die Akzeptanz für ein APA-Verfahren. So wurde beim Bundeszentralamt für Steuern ein Fachbereich für APA gebildet und zudem im Januar 2006 ein Merkblatt bezüglich erforderlicher Angaben für die Einreichung eines APA-Antrages veröffentlicht. APA erhöhen bei weltweit operierenden Unternehmen vor allem die Planungssicherheit. So ist es durch APA möglich, Vorabvereinbarungen mit den jeweiligen ausländischen Steuerbehörden zu schließen, um spätere Anpassungen der Verrechnungspreise und der damit eventuell einhergehenden Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dieser Beitrag stellt die Grundzüge der Implementation Rules in China dar.  

    1. Ausgangslage

    Die Implementation Rules (IR) geben einen detaillierten Rahmen, um die Verfahren innerhalb Chinas zu standardisieren. Dies war insbesondere deswegen notwendig geworden, da die verschiedenen Regionen und Städte bis zur Verabschiedung der IR rund 130 unilaterale APA`s lokal abgeschlossen hatten. Ein weiterer Schritt der chinesischen Steuerbehörden zur Stärkung der Überwachung von Verrechnungspreisen ist die für das erste Halbjahr 2006 erwartete Einführung von allgemeinen Vorschriften zur Dokumentation von Verrechnungspreisen. 

    2. Grundzüge der Implementation Rules

    Die IR umfassen 33 Artikel in acht Kapiteln und lassen sich im wesentlichen wie folgt zusammenfassen: 

     

    2.1 Vorabverhandlungen

    Bei den Vorabverhandlungen wird die Umsetzbarkeit eines APA`s, das vom Steuerpflichtigen vorzuschlagen ist, vom Antragsteller und den chinesischen Steuerbehörden untersucht. Im Rahmen dieser Gespräche wird bereits die Antragsorganisation, wie Zeitrahmen, Inhalt sowie Bewertungsbasis für einen möglichen Antrag diskutiert. Um diese Diskussionen zu erleichtern, sollte der Steuerpflichtige den Steuerbehörden Funktions- und Vergleichsanalysen, Wettbewerbssituation und andere bereits vorhandene relevante Unterlagen mit Bezug auf zu beurteilende Transaktionen vorlegen können.  

     

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