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  • 23.02.2010 | Steuerhinterziehung

    Nicht kooperierende Staaten i.S. der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung

    Das BMF (2.1.10, IV B 2 - S 1315/08/10001-09, BB 10, 86) hat festgestellt, dass zum 1.1.10 kein Staat oder Gebiet als nicht kooperierend i.S.d. SteuerHBekV (Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung) einzustufen ist. Sollte es in Zukunft nicht kooperierende Staaten geben, wird das BMF hierüber informieren. Bis dahin bestehen keine besonderen Mitwirkungs-, Aufklärungs- und Nachweispflichten nach Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung (SteuerHBekV) bei Steuerpflichtigen.  

     

    Hintergrund: Die SteuerHBekV konkretisiert das im Juli 2009 beschlossene Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz. Staaten und Gebiete, die sich dem Informationsaustausch verweigern und so Steuerflucht und Steuerhinterziehung fördern und ermöglichen, werden künftig durch BMF-Schreiben „an den Pranger gestellt“.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 40 | ID 133638

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