01.02.2004 · Fachbeitrag · Sozialversicherung
Erste Betrachtungen zum deutsch-koreanischen Abkommen über Soziale Sicherheit
Mit Wirkung vom 1.1.03 ist das deutsch-koreanische Abkommen über Soziale Sicherheit in Kraft getreten. Da die Wirtschaftsbeziehungen zu Korea stetig zunehmen, entsenden immer mehr deutsche Unternehmen - schon wegen des Technologieaustauschs - Personal dorthin. Die in solchen Fällen auftretenden Probleme im Bereich der Rentenversicherung - wie z.B. eine Doppelversicherung - sollen durch das Abkommen möglichst vermieden werden. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Regelungsinhalte des Abkommens dargestellt, die für einen Personaltransfer von Deutschland in die koreanische Republik relevant sind.
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