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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · Internationaler Erbfall

    Der deutsch-schwedische Erbfall - Teil II

    | In internationalen Erbfällen muss steuerrechtlich neben den nationalen Erbschaftsteuerrechten vor allem auf das zwischen den jeweils beteiligten Ländern (hier: Deutschland und Schweden) abgeschlossene DBA abgestellt werden. In diesem Beitrag wird zunächst auf das schwedische Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eingegangen. Danach werden die wichtigsten Grundzüge im DBA aufgezeigt. |

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