01.12.2004 · Fachbeitrag · Finanzgericht Münster
Keine Engeltsaufteilung beim sowohl vortragenden als auch werkschaffenden Künstler
In einem bemerkenswerten Beschluss vom 19.5.04 tritt das FG Münster (11 V 1848/04 E, rkr., Abruf-Nr. 043048) dem Versuch der Verwaltung entgegen, eine einheitliche künstlerische Leistung im Ausland dergestalt aufzuteilen, dass ein Teil der Vergütung eines Künstlers der Besteuerung im Inland unterliegt.
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