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  • 09.03.2011 | Europäischer Gerichtshof

    Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer - Schlussanträge in der Rs. Meilicke II

    von RA Dr. Martin Schraufl, LL.M. (New York University), München

    Die Generalanwältin beim EuGH hat am 13.1.11 ihre mit Spannung erwarteten Schlussanträge in der Rs. Meilicke II (C-262/09, Abruf-Nr. 110653) abgegeben. Hintergrund ist das EuGH-Urteil in der Rs. Meilicke, wonach das bis 2001 geltende Anrechnungsverfahren sowohl für in- und ausländische Dividenden anzuwenden ist (EuGH 6.3.07, C-292/04, PIStB 07, 141). Offen sind jedoch noch wichtige Umsetzungsfragen. Folgt der EuGH den Schlussanträgen, verbessert sich die Rechtsstellung inländischer Aktionäre mit in den Jahren bis 2001 empfangenen EU-Dividenden deutlich.  

     

    Sachverhalt

    Die Generalanwältin hatte sich im Einzelnen mit den folgenden Vorlagefragen des FG Köln (FG Köln 14.5.09, 2 K 2241/02) auseinander zu setzen:  

     

    1. In welcher Höhe ist die ausländische Körperschaftsteuer auf die individuelle Einkommensteuerschuld des in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen anzurechnen?

     

    2. Setzt die Anrechnung zwingend die Vorlage einer Körperschaftsteuerbescheinigung i.S.d. §§ 44 f. KStG a.F. voraus?

     

    3. Wer trägt die Beweisführungslast und das Beweisrisiko hinsichtlich der ausländischen Körperschaftsteuervorbelastung? Ist ggf. das nationale Gericht zu einer Schätzung verpflichtet?

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