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  • 14.05.2010 | Ein Praxisfall

    Sacheinlagen in Personengesellschaften als derzeit beliebtes Gestaltungsmodell in Polen

    von Dr. Marcin Jamrozy, Warschau

    Seit rund zwei Jahren gelten Sacheinlagen in Personengesellschaften in Polen - trotz Kontroversen - als ein effektives Mittel zur Steueroptimierung und somit als eines der heißesten Themen in der Beratungspraxis. Da das polnische Finanzministerium mit kaum absehbaren Steuerausfällen rechnet, wird mit Hochdruck an einer Gesetzesnovelle gearbeitet. Mit dem Inkrafttreten neuer Vorschriften ist allerdings erst ab dem 1.1.11 zu rechnen. Dieses Zeitfenster sollte man unbedingt im Blick haben, wie der folgende Musterfall zeigt.  

    1. Sachverhalt

    Eine polnische Sp. z o.o. (GmbH), bei deren Gesellschaftern es sich um in Deutschland ansässige Personen handelt, bringt in eine neu gegründete spólka komandytowa (KG) ein gewerbliches Grundstück ein. Der Verkehrswert der Immobilie von 1 Mio. PLN (polnische Zloty) ist wesentlich höher als ihr Buchwert von 100 Tsd. PLN. Die Einlage wurde zum Verkehrswert bewertet. Die Unternehmensleitung möchte vom Steuerberater nun wissen, welche steuerlichen Folgen dabei auftreten?  

    2. Lösung

    Die Sacheinlage ist ebenso wie eine Bareinlage ein gesellschaftsrechtlicher Vorgang gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Bei einer Sacheinlage erbringen die Gesellschafter ihre Einlage in das Gesellschaftsvermögen in Sachwerten. Die Sacheinlage kann sowohl in materiellen Wirtschaftsgütern (z.B. Immobilien, Maschinen, Vorräte) als auch in immateriellen Wirtschaftsgütern (z.B. Patenten, Know-how) sowie in sonstigen Leistungen (z.B. Dienstleistungen) bestehen.  

     

    2.1 Steuerliche Folgen auf der Ebene der GmbH

    Eine Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Polen hat, unterliegt in Polen der unbeschränkten Steuerpflicht. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 19 %. Gegenstand der Besteuerung ist das gesamte Einkommen der Körperschaft, unabhängig von den Einkunftsquellen, aus denen es erzielt wird. Zu den Betriebseinnahmen zählt u.a. der Nennwert von Anteilen (Aktien) an einer Kapitalgesellschaft, die gegen Sacheinlage einzelner Wirtschaftsgüter übernommen wird.  

     

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