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  • 06.08.2009 | Die baltischen Tiger

    Immobilieninvestitionen in Litauen - Grundzüge der Besteuerung

    von Dipl.-Kffr. Kamila Wilczko, Berlin und Egidijus Kundelis, Vilnius

    Im Jahr 2007 verzeichnete Litauen das europagrößte Wirtschaftswachstum von ca. 8,7 % des Bruttosozialprodukts. Gegen die Weltwirtschaftskrise konnte sich der kleine baltische Staat mit knapp 3,4 Mio. Einwohnern nicht wehren: der vor kurzem boomende Wohn- und Gewerbeimmobilienmarkt stagniert. Diverse Investitionsanreize sollen Litauen dennoch einen Ausblick auf eine positive Entwicklung und Konkurrenzfähigkeit verschaffen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die steuerlichen Rahmenbedingungen von Immobilieninvestitionen in Litauen  

    1. Zugang zum litauischen Grundbesitz

    Der Erwerb und Verkauf von Immobilien in Litauen unterliegt für deutsche Investoren grundsätzlich keinen Einschränkungen. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen gelten jedoch einige Restriktionen und Übergangsregelungen.  

    2. Alternativen der Immobilieninvestition

    Mögliche Investitionsmodelle gestalten sich folgendermaßen  

    2.1 Direkterwerb der Immobilie

    Der Erwerb einer litauischen Immobilie unterliegt nicht der Besteuerung: Weder die Grunderwerbsteuer noch eine Stempelsteuer fallen beim Kauf an. Lediglich eine Notargebühr von 0,45 % des Kaufpreises muss entrichtet werden. Diese ist aber auf höchstens 20.000 LTL (ca. 5.790 EUR) begrenzt.  

     

    Der Erwerb von Immobilien ist grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Umsatzsteuerpflichtig sind jedoch folgende Immobilienlieferungen:  

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