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  • 01.10.2005 | Der praktische Fall

    Kostenumlagen für das Key-Account-Management

    von StB Prof. Dr. Dieter Endres, Frankfurt a.M.

    In einem weiteren Beitrag unserer Reihe „Kurzfälle zum Internationalen Steuerrecht“ geht es um die Verrechnung von Vertriebskosten für die Verfolgung gemeinsamer Interessen in grenzüberschreitend operierenden Unternehmen. Es wird aufgezeigt, wie Kosten für die zentrale Verkaufsförderung auf die begünstigten Konzernunternehmen aufgeteilt werden können.  

    1. Sachverhalt

    Die „Metallica GmbH“ ist ein Unternehmen der metallverarbeitenden Industrie. Ihre Produkte (Bohrmaschinen) vertreibt sie weltweit über zahlreiche Landesgesellschaften des Konzerns. Bei bestimmten globalen Großkunden (key-accounts) soll der Vertrieb der Landesgesellschaften durch eine zentrale Verkaufsförderung unterstützt werden. Nach dem 5-Jahresplan zur Verdoppelung des Umsatzes sollen im „Key-Account-Management“ des Metallica Konzerns 15 Mitarbeiter damit beschäftigt sein, Großkunden (z.B. aus der Automobilindustrie) länderübergreifend zu betreuen. Hierbei arbeiten sie in den einzelnen Vertriebsländern mit den Landesgesellschaften des Konzerns zusammen. Ihre Aufgaben umfassen die Marktbearbeitung und Akquisition, die Erstellung und Verfolgung von Angeboten, die Unterstützung beim Verkaufsabschluss, die Auftragsabwicklung, die Entgegennahme und das Nachhalten von Reklamationen sowie die Pflege von Marktdaten. Geplant ist, das Key-Account-Management bei Vertragsabschlüssen an den Erlösen zu beteiligen. Insbesondere für Personal-, Reise- und Raumkosten des Key-Account-Managements fallen im Geschäftsjahr 2005 Gesamtkosten von 4 Mio. EUR an. 

     

    Justus Eisenhart, der CFO des Metallica-Konzerns, möchte den Aufwand aus dem Key-Account-Management mittels einer Umlage der Kosten auf die begünstigten Landesgesellschaften decken. Ist dies möglich und was ist dabei zu beachten? 

    2. Lösungshinweise

    Die Metallica-Gruppe hat durch Sachverhaltsgestaltung (Leistungsaustausch, Nachfragepool oder Kostenpool) die Dispositionsfreiheit, die Form der Finanzierung des Key-Account-Managements zu bestimmen. 

     

    2.1 Alternativen

    Karrierechancen

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