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  • 06.08.2009 | Der praktische Fall

    Gruppenbesteuerung über die Grenze

    von StB Prof. Dr. Dieter Endres, Frankfurt am Main

    Die Diskussion über die Ausgestaltung der Gruppenbesteuerung ist ein Dauerbrenner im steuerlichen Schrifttum. In Deutschland gibt es kein umfassendes Konzept eines “Konzernsteuerrechts“. Allerdings trägt das deutsche Steuerrecht dem Tatbestand, dass ein Konzern trotz rechtlicher Aufgliederung in verschiedene Gruppengesellschaften in wirtschaftlicher Sicht eine Einheit darstellt, mit dem Institut der Organschaft Rechnung. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieses Rechtsinstituts für verbundene Unternehmen sind hochkompliziert und führen zu zahlreichen Praxisproblemen. Nachfolgende Beispielsfälle mit grenzüberschreitenden Sachverhalten bilden die Möglichkeiten und Grenzen der Gruppenbesteuerung im internationalen Konzern ab.  

    1. Ausgangssachverhalt

    Frieda Rheumol, Leiterin der Steuerabteilung der Wellness AG in Wiesbaden, sieht sich mit schwierigen Fragen konfrontiert. Die Wellness AG ist ein europaweit agierender Konzern mit zahlreichen Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Der Konzern ist in drei Sparten untergliedert:  

    Das Wirtschaftsjahr der Wellness AG und ihrer Tochtergesellschaften entspricht dem Kalenderjahr. Das operative Geschäft wird in jeder Sparte durch verschiedene In- und Auslandsgesellschaften durchgeführt, die alle im Alleinbesitz der Wellness-Gruppe sind. Für den Bereich der Veröffentlichungen gibt es eine enge Kooperation mit einem englischen Printmedia-Konzern.  

     

    Von der gegenwärtigen Wirtschaftskrise wird der Konzern je nach Sparte und Region unterschiedlich hart getroffen. Im Ergebnis erleiden einzelne Konzernteile Verluste, andere sind weiterhin profitabel. Frieda Rheumols Herausforderung ist es, gerade in der Krise die bestmögliche Verrechnung positiver und negativer Ergebnisse zu erreichen, um dadurch unnötige Steuerbarabflüsse zu verhindern. Sie befragt ihren Steuerberater Toni Weissenecker, ob bei den folgenden Konstellationen im Jahr 2009 eine Ergebniskonsolidierung möglich ist bzw. sonstige Vorteile einer Organschaft (z.B. Vermeidung gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen) in Anspruch genommen werden können.  

    2. Sparte Fitnessparks

    2.1 Verlusterwirtschaftung in ausländischen Tochtergesellschaften

    Die Sparte Fitnessparks läuft in Deutschland sehr gut und erwirtschaftet nachhaltige Gewinne. Die Expansion nach Holland und Frankreich erwies sich allerdings als Flop. Beide Auslandstöchter erleiden im Jahr 2009 Verluste. In Holland bestehen nach einer neuerlichen Marktumfrage keine Zukunftsperspektiven, sodass die Gesellschaft Ende 2009 liquidiert wird.  

     

     

     

     

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