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  • 04.08.2010 | DBA Frankreich

    Abziehbarkeit von Vermietungsverlusten für eine Auslandsimmobilie

    von RA Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Negative Vermietungseinkünfte einer in Frankreich belegenen Immobilie unterliegen nach dem DBA-Frankreich der Besteuerung in Frankreich. Dies verstößt nicht gegen EU-Recht, da die Verluste in Frankreich berücksichtigt werden können (FG Rheinland-Pfalz 5.5.10, 5 K 2408/08, Abruf-Nr. 102181).

     

    Sachverhalt

    Der Kläger erzielte negative Einkünfte aus der Vermietung eines Ferienhauses in Frankreich. Diesen Verlust wollte er bei der Einkommensbesteuerung im Inland einkommensmindernd berücksichtigt wissen (§ 2a EStG). FA und BFH versagten die Verlustverrechnung im Inland: Denn Art. 3 Abs. 4 DBA-Frankreich sieht vor, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus unbeweglichem Vermögen nur in dem Staat besteuert werden können, in dem dieses Vermögen belegen ist.  

     

    Anmerkungen

    Die steuerliche Berücksichtigung von Auslandsverlusten im Inland führt immer wieder zu Streitfragen, egal ob es um  

     

     

    • die Verrechnung von Auslandsverlusten aus selbstständiger Tätigkeit (BFH 24.2.10, IX R 57/09) oder aber - wie im Streitfall -,

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