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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    Anwendbarkeit des neuen DBA-Polen hinsichtlich der 183 Tage-Regelung

    | Das BMF hat mit Schreiben vom 29.10.04 (- IV B 1 - S 1301 POL - 43/04) zur Frage der Anwendung der 183 Tage-Regelung nach Art. 15 Abs. 2 Buchst. a DBA-Polen Stellung bezogen. Es betrifft die Fälle, in denen ein Arbeitnehmer von einem deutschen Unternehmer im Jahr 2004 nach Polen entsandt wird und die Dauer der Entsendung über den 1.1.05 hinausgeht. Für das Kalenderjahr 2004 verbleibt nach dem derzeit geltenden DBA-Polen vom 18.12.72 das Besteuerungsrecht in Deutschland, sofern ein entsandter Mitarbeiter nicht länger als 183 Tage in 2004 in Polen tätig war. Für 2005 ist allerdings nach dem ab dem 1.1.05 anzuwendenden neuen DBA-Polen zu prüfen, ob der Arbeitnehmer insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums in Polen anwesend war. Es ist der Gesamtzeitraum zu betrachten, auch wenn der Beginn des 12-Monats-Zeitraums noch in das Jahr 2004 hineinreicht. Wenn sich ein entsandter Mitarbeiter z.B. vom 1.8.04 bis 31.5.05 in Polen aufhält, hat Polen für 2005 das Besteuerungsrecht für die Einkünfte, die der Mitarbeiter vom 1.1. bis 31.5.05 bezieht (Art. 15 Abs. 2 Buchst. a DBA-Polen/neu). Im entsprechenden Fall verbleibt Deutschland in 2004 das Besteuerungsrecht für die in 2004 erhaltenen Einkünfte eines nach Polen entsandten deutschen Mitarbeiters (Art. 14 Abs. 2 Buchst. a DBA-Polen/alt). Soweit Polen für diese Einkünfte ebenfalls einen Lohnsteuerabzug vorsieht, gilt Art. 32 Abs. 2 Buchst. a DBA/neu, im anderen Fall Art 32 Abs. 2 Buchst. b DBA/neu.(OH) |

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