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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Vorsteuerabzug aus der Rechnung einer Domizilgesellschaft

    Eine Rechnung ist zum Vorsteuerabzug geeignet, wenn Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer identisch sind. Es bedarf besonderer detaillierter Feststellungen, um die Annahme eines „Scheinsitzes“ eines Rechnungsausstellers zu rechtfertigen (BFH 16.1.03, V R 45/01, BFH/NV 03, 948). (Abruf-Nr. 032634)