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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Vorsteuerabzug aus der Rechnung einer Domizilgesellschaft

    | Eine Rechnung ist zum Vorsteuerabzug geeignet, wenn Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer identisch sind. Es bedarf besonderer detaillierter Feststellungen, um die Annahme eines „Scheinsitzes“ eines Rechnungsausstellers zu rechtfertigen (BFH 16.1.03, V R 45/01, BFH/NV 03, 948). (Abruf-Nr. 032634) |

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