01.12.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
„Scheinrenditen“ sind steuerpflichtig
In einer für durch betrügerische Anlageberater geschädigte Steuerpflichtige sehr harten Entscheidung hat der BFH auch solche „Scheinrenditen“ in die Besteuerung einbezogen, die der Steuerpflichtige nicht ausbezahlt erhalten hat. Das BFH-Urteil enthält dabei grundsätzliche Ausführungen über die Frage, wann Zinsen zugeflossen sind und damit der Besteuerung unterliegen (BFH 10.7.01, VIII R 35/00). (Abruf-Nr. 011003)
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