01.01.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Doppelbesteuerung von Grenzgängern mit gelegentlichem Bereitschaftsdienst
Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Inland und Arbeitsort in der Schweiz, der an mehr als 60 Arbeitstagen nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt, unterliegt dennoch als Grenzgänger gemäß Art. 15a DBA-Schweiz der deutschen Besteuerung, wenn die Nichtrückkehr auf die Wahrnehmung eines gelegentlichen Nachtbereitschaftsdienstes zurückzuführen ist (BFH 16.5.01, I R 100/00). (Abruf-Nr. 011074)
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