01.11.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
BFH zieht Vereinbarkeit des Quellensteuerabzugs mit Gemeinschaftsrecht erneut in Zweifel
Der BFH hat erneut Zweifel geäußert, die die Vereinbarkeit des Steuerabzugsverfahrens mit der Dienstleistungsfreiheit betreffen. Der BFH stellt in Frage, ob die Regelungen in §§ 50a Abs. 4 u. 5, 50d Abs. 1 EStG auch auf Vergütungen für künstlerische Darbietungen angewendet werden dürfen, die ein im Inland ansässiger Vergütungsschuldner an einen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässigen Angehörigen eines EU-Mitgliedsstaates oder eine diesem gleichgestellte Gesellschaft zu zahlen hat (BFH 16.6.04, I B 44/04, Abruf-Nr. 042019).
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