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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    BFH contra BMF - zur Auslegung von § 1 AStG

    | Durch § 1 AStG soll es der Finanzverwaltung ermöglicht werden, Geschäftsbeziehungen zwischen Nahestehenden dann zu korrigieren, wenn diese von dem abweichen, was von einander unabhängige Dritte vereinbart hätten. Hinsichtlich der Auslegung dieser Vorschrift ist es zwischen dem BFH und der Finanzverwaltung in der Vergangenheit immer wieder zu Differenzen gekommen (vgl. z.B. BFH 29.11.00, BStBl II 02, 720; BMF 17.10.02, BStBl I, 1025). Auch in seinem jüngsten Urteil erteilt der BFH der Interpretation des BMF wieder einmal eine klare Absage (BFH 28.4.04, I R 5, 6/02, Abruf-Nrn. 042221, 042222). |

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