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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    § 2a EStG: BFH hält Nichtberücksichtigung von Auslandsverlusten für EU-rechtswidrig

    | Erzielt ein im Inland unbeschränkt Steuerpflichtiger im Ausland - z.B. aus der Vermietung einer Ferienwohnung - negative Einkünfte, so konnte er diese bislang im Inland nicht oder nur eingeschränkt bei der Einkommensermittlung abziehen (§ 2a EStG). Doch mit dieser Diskriminierung dürfte bald Schluss sein, denn der BFH hält diese Ungleichbehandlung negativer in- und ausländischer Einkünfte für gemeinschaftsrechtswidrig und hat daher den EuGH in der Sache angerufen. Die Entscheidung hat höchste Praxisrelevanz, da neben Verlusten aus Auslandsimmobilien auch ausländische Betriebsstättenverluste betroffen sein dürften (BFH, Beschluss 13.11.02, I R 13/02). (Abruf-Nr. 030829) |

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