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  • · Fachbeitrag · Zulassung

    Jobsharing ‒ Eine lohnende Gestaltungsoption

    von RA Dr. Tobias Scholl-Eickmann, FAfMedizinR und RA Benedikt Büchling, FAfMedizinR und ArbeitsR, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Nachdem das Jobsharing in letzter Zeit ein Schattendasein führte, hat es zuletzt wieder an Bedeutung gewonnen: Vorteile im Bereich der Plausibilitätsbetrachtung und honorartechnische Veränderungen machen das Jobsharing in einigen Gestaltungen zum Mittel der Wahl. Der Beitrag erläutert die Genehmigungsvoraussetzungen und gibt Hinweise aus der Praxis. |

    1. Genehmigungsvoraussetzungen

    Mit dem 2. GKV-Neuordnungsgesetz (23.6.97) hat der Gesetzgeber Regelungen

    • zum Jobsharing in Berufsausübungsgemeinschaften („Jobsharing-BAG“, § 101 Abs. 1 Nr. 4) und
        

    Karrierechancen

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