15.09.2017 · Fachbeitrag aus PFB · Oktober 2017
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf pfb.iww.de .
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15.09.2017 · Fachbeitrag aus PFB · Vertragsmuster mit Kommentierung
Mieter und Vermieter sind in der Gestaltung eines Geschäftsraummietvertrags über eine Arztpraxis grundsätzlich freier als die Mietparteien eines Wohnraummietvertrags – es gibt nur wenige gesetzliche Vorgaben. Beispielsweise fehlt ein Kündigungsschutz für den Arzt, weil der Gesetzgeber zunächst davon ausgegangen ist, dass der Mieter von Geschäftsräumen weniger schutzbedürftig als der Mieter von Wohnraum ist. Mittlerweile hat die Rechtsprechung dies zugunsten des Mieters eines ...
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07.09.2017 · Fachbeitrag aus PFB · Sozialversicherung
In vielen Bereichen des Gesundheitswesens werden freie Mitarbeiter beschäftigt. Das reicht von der selbstständigen ambulanten Pflegekraft über freie Therapeuten bis zum „freien“ Stationsarzt. In diesem Zusammenhang stellt sich das Problem: Ab wann ist davon auszugehen, dass der „Freie“ scheinselbstständig ist? Der Beitrag beleuchtet das Problem anhand zahlreicher Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung.
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04.09.2017 · Nachricht aus PFB · Sozialversicherungsrecht
Eine Versandapotheke aus dem europäischen Ausland kann bei ihrer Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse nicht den Arzneimittelpreis einschließlich Umsatzsteuer verlangen, wenn – anders als bei einer Apotheke aus dem Inland – nicht sie, sondern die Krankenkasse für die Lieferung umsatzsteuerpflichtig ist (LSG Rheinland-Pfalz 6.7.17, L 5 KR 105/16).
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29.08.2017 · Nachricht aus PFB · Vertragsarztrecht
In einem Beschluss zum einstweiligen Rechtsschutz stellt das SG Düsseldorf (16.5.1, S 2 KA 76/17 ER) fest, dass sich als Ausbilder von Vorbereitungsassistenten nur Praxisinhaber bzw. bei einem MVZ ein Vertragszahnarzt eignet. Nur diese Personen bieten die Gewähr, die spezifisch vertragszahnärztlichen Belange in die Ausbildung in der Vorbereitungszeit einzubringen. Angestellte Zahnärzte erfüllen die notwendige Eignung nicht.
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