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    09.04.2019 · Fachbeitrag aus ESA · Einkommensteuer

    Werbungskostenabzug von Aufwendungen für einen „Schulhund“

    Nach Auffassung des FG Düsseldorf sind Aufwendungen einer Lehrerin für einen privat angeschafften sog. Schulhund, der im Rahmen eines Schulhund-Konzepts an allen Schultagen hauptsächlich in Inklusionsklassen eingesetzt wird, anteilig Werbungskosten und damit keine insgesamt nicht abziehbaren Aufwendungen der privaten Lebensführung (FG Düsseldorf 14.9.18, 1 K 2144/17 E; Rev. BFH VI R 52/18, ). > lesen

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