21.09.2026 · Fachbeitrag · Werberecht
Strenge Anforderungen für die Vergabe und Gestaltung von „Ärztesiegeln“
Bei der entgeltlichen Bereitstellung von Testsiegeln, die Ärztinnen und Ärzte als „Top-Mediziner“ auswiesen, sind zur Vermeidung einer Irreführung strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit des Testverfahrens und der Gestaltung der Siegel zu stellen. Dies hat der BGH bezüglich durch das Magazin „FOCUS Gesundheit“ in den Jahren 2020 und 2021 erteilter Logos entschieden (BGH 30.6.26, I ZR 130/25).
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