· Nachricht · Vorsteuerabzug
Vorsicht bei Gutschriften ab 2013
| Ab 1.1.13 müssen Gutschriften (wenn also der Leistungsempfänger die Rechnung ausstellt und nicht der leistende Unternehmer) zwingend die Angabe „Gutschrift“ tragen. Anderenfalls ist der Vorsteuerabzug erst möglich, nachdem die Gutschrift berichtigt wurde und dem leistenden Unternehmer zugegangen ist. Betroffen sind zum Beispiel Autoren, die von Verlagen mittels Gutschrift abgerechnet werden. |
Zwar ist diese Änderung Bestandteil des Jahressteuergesetzes 2013, das im Moment im Vermittlungsausschuss ist, doch ist damit zu rechnen, dass die Neuerung notfalls rückwirkend auf den 1.1.13 Gesetz werden wird.
Quelle: ID 37294780