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  • · Nachricht · Vertrags(zahn(ärzterecht

    Referentenentwurf des BMG zu Änderungen der Zulassungsverordnungen für Vertragsärzte und für Vertragszahnärzte

    | MIt den Zielen, Bürokratie für Ärzte, Psychotherapeuten, Kassenärztliche Vereinigungen und Zulassungsausschüsse abzubauen und die Zulassungsverordnungen an die aktuellen Erfordernisse und die vielfältiger gewordene Versorgungslandschaft anzupassen, hatte das BMG Ende 2022 den „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte“ vorgelegt. |

     

    Mögliche Änderungen betreffen u. a. die folgenden Bereiche:

    • Ausweitung der Möglichkeiten zur Beschäftigung von Vertretern und Assistenten
    • Vertragsärzte sollen sich künftig mit vorheriger Genehmigung der KV aus „Gründen der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung, der Erziehung von Kindern oder der Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung“ vertreten lassen können.
    • Zusätzliche Möglichkeiten des Einsatzes von elektronischen Mitteln bei der Vorbereitung von Sitzungen des Zulassungsausschusses und des Berufungsausschusses, um Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
    • Die Regelungen zu den Voraussetzungen für die Eintragung in das Arztregister und die Beantragung einer Zulassung sollen neu strukturiert werden.
    Quelle: ID 48972368

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