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  • · Fachbeitrag · 17. IWW Kongress Ärzteberatung

    Ärzteberatung unter dem Vorzeichen anstehender Gesetzesvorhaben

    von Dipl.-Volkswirtin Katja Nies, Köln

    | Der 17. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung 2023 bot wieder wertvolle Hinweise und aktuelle Hintergrundinfos für den Beratungsalltag rund um das Arztmandat. Zum einen wurden wieder Detailwissen und viele Praktiker-Tipps zu allen wichtigen Aspekten der Beratung im Gesundheitswesen gegeben. Zum anderen wurde aufgezeigt, wie sich der übergeordnete gesundheitspolitische Rahmen, in dem sich die Akteure bewegen, in nächster Zukunft aller Voraussicht nach verändern wird und welche Konsequenzen daraus für den Beratungsalltag resultieren. |

    1. Welche Initiativen, Gesetze, Reformen sind in der Pipeline?

    Für die Berater und deren Mandanten können bereits die Vorzeichen von anstehenden Gesetzesvorhaben und deren darin enthaltenen Änderungen Anlass zu zügigem Handeln geben, um bevorstehenden Einschränkungen zuvorzukommen, wie sie z. B. hinsichtlich der Gründung und dem Betrieb eines MVZ von einigen Seiten gefordert werden. Welche Gesetzesvorhaben sollten die Berater in naher Zukunft im Blick behalten und was sollte jetzt schon antizipierend in die Beratung einfließen?

     

    Während das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, das u. a. die Neupatientenregel abgeschafft hat und den Honorarzuwachs bei Zahnärzten begrenzt, im Oktober 2022 vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat abschließend gebilligt wurde, verzögern sich die für das Jahr 2023 geplanten Gesetzesvorhaben, wie z. B. die Versorgungsgesetze I und II, die Digitalgesetze, die Krankenhausreform, eine Novelle des Patientenrechtegesetzes sowie die Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD).

         

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