· Fachbeitrag · Vertrag zur Integrierten Versorgung
Umsatzsteuerbefreiung für Managementleistungen im Rahmen von IV-Verträgen
von StB Peter Ratajak, ETL RATAJAK & Kollegen SteuerberatungsGmbH, Erding, und Dr. Francisco Moreano, Consultorio Healthcare Mgmt GmbH, München
Sind die von einer Managementgesellschaft im Rahmen eines integrierten Versorgungsvertrags mit der Krankenkasse erbrachten Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. c Doppelbuchst. bb UStG (a. F.) umsatzsteuerbefreit? Das FG München (21.5.25, 3 K 2020/21, rkr.) hat die Leistungen als umsatzsteuerbefreit eingestuft und sich gleichzeitig der Verwaltungsauffassung in Abschn. 4.14.9 Abs. 6 UStAE entgegengestellt.
1. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine als Genossenschaft organisierte Managementgesellschaft, in der sich niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten und andere Heilberufler eines Praxisnetzes im Großraum München zusammengeschlossen haben. Sie schloss mit der AOK Bayern im Jahr 2009 einen Vertrag zur integrierten Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V (a. F.), ergänzt um mehrere Nachträge, und übernahm darin u. a. Steuerungs-, Koordinierungs- und Managementaufgaben für die Versorgung der eingeschriebenen AOK‑Versicherten. Im Rahmen dieses Vertrags ersetzte die integrierte Versorgung die vertragsärztliche Regelversorgung. Die AOK zahlte die Integrationsvergütung an die Klägerin bzw. später über die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB), wobei die Klägerin als Trägerin der integrierten Versorgung zwischen AOK und Netzärzten zwischengeschaltet war. Für Wirtschaftlichkeitseffekte (sog. Netzerfolg) sah der Vertrag eine zusätzliche Einsparvergütung vor, von der 60 % der Klägerin zustanden und die diese in den Streitjahren vollständig als nach § 4 Nr. 14 Buchst. c Doppelbuchst. bb UStG steuerfreie Umsätze erklärte. Das FA versagte die Steuerbefreiung für diese Einsparvergütungen, behandelte sie als steuerpflichtige Managementleistungen an die AOK und erhöhte entsprechend die Umsatzsteuer für 2014 und 2015.

2. Entscheidung
Das FG ordnet die Klägerin als Trägerin einer Einrichtung der integrierten Versorgung i. S. v. § 140b Abs. 1 Nr. 4 SGB V a. F. bzw. § 140a Abs. 3 Nr. 2 SGB V n. F. ein und qualifiziert sie als Managementgesellschaft, die eine integrierte Versorgung anbietet, ohne selbst medizinische Leistungen zu erbringen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig