02.11.2026 · Fachbeitrag · Vermögensübertragung
„Entgeltlicher Nießbrauchsverzicht“ (nur) in Altfällen steuerfrei
Viele Eltern übertragen ihren Kindern schon zu Lebzeiten eine vermietete Immobilie, behalten sich aber vor, bis zu ihrem Tode die Erträge zu vereinnahmen. Manchmal ändern sich aber die Lebensumstände und es kann sinnvoll sein, ein Nießbrauchsrecht abzulösen – z. B. wenn die Immobilie verkauft werden soll. Oder aber die Immobilie wird veräußert und der neue Eigentümer möchte diese „unbelastet“ nutzen können. Die Eltern werden sich den Verzicht auf ihr Nießbrauchsrecht gegebenenfalls bezahlen lassen. Damit stellte sich die Frage, ob der entgeltliche Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an einer vermieteten Immobilie zu steuerpflichtigen Einnahmen führt.
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