· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Privatkliniken erneut auf dem Prüfstand
von StB Stefan Barsch, Berlin, www.etl-advison.de
| Heilbehandlungsleistungen, die von Ärzten und anderen medizinischen Fachkräften erbracht werden, sind nach dem Umsatzsteuergesetz grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Für Krankenhausbehandlungen gibt es eine separate Steuerbefreiungsvorschrift. Diese gilt jedoch nur für bestimmte Krankenhäuser, insbesondere für Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie für solche, die nach § 108 SGB V zugelassen sind, wie Universitätskliniken oder Vertragskrankenhäuser. Doch auch Privatkliniken können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren. |
1. Zusätzliche Anforderungen für Privatkliniken
Privatkliniken können insbesondere dann die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b Doppelbuchst. aa UStG in Anspruch nehmen, wenn ihre Leistungen unter sozial vergleichbaren Bedingungen wie die öffentlicher Krankenhäuser erbracht werden. Maßgeblich sind sowohl das nationale Recht als auch die europäische Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL). Doch die Rechtslage ist komplex, beschäftigt seit Jahrzehnten die Gerichte und auch diverse Gesetzesänderungen machen die Anwendung nicht leichter.
1.1 Vergleichbarkeit mit öffentlichen Krankenhäusern
Das FG Niedersachsen (15.1.25, 5 K 256/17, Rev. zugelassen) hat sich Anfang dieses Jahres mit einem Fall befasst, in dem eine Privatklinik, die nicht nach § 108 SGB V zugelassen war, ihre Leistungen umsatzsteuerfrei behandeln wollte. Die Klinik rechnete nach krankenhausindividuellen, tagesgleichen Pflegesätzen ab und hatte keine Versorgungsverträge mit gesetzlichen Krankenkassen. Das FA versagte die Steuerbefreiung, das FG ebenfalls. In seiner Entscheidung stützte es sich auf die Antwort des EuGH (7.4.22, C-228/20) auf seine Vorlagefragen und entschied, dass eine soziale Vergleichbarkeit nicht gegeben sei.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig