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  • 19.02.2014 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Pauschale Zuschüsse aus dem Notdienstfonds sind umsatzsteuerfrei

    | Der pauschale Zuschuss, den Apotheken für Notdienste erhalten, ist umsatzsteuerfrei, da es sich um einen echten Zuschuss handelt. Der Festzuschlag bei der Berechnung des Apothekenabgabepreises (16 Cent) erhöht hingegen das Entgelt und ist umsatzsteuerpflichtig (BayLfSt 5.2.14, S 7200.1.1-20/5 St33). |

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