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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Keine Steuerbefreiung für selbstständigen Referenten

    | Die Tätigkeit als selbstständiger Referent für eintägige Fortbildungsseminare der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ist nicht von der Steuer befreit (FG Köln 3.7.13, 5 K 2618/09). |

     

    Streitig ist, ob Reisekosten, die ein selbstständiger Steuerberater und Rechtsanwalt für seine Tätigkeit als Referent für eintägige Fortbildungsseminare für die BStBK erhalten hat, umsatzsteuerfrei sind. Das FG entschied, dass weder § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG a.F. noch Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie infrage kommen.

     

    Gemäß der Rechtsprechung des BFH (17.4.08, V R 58/05) erfasst § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG a.F. nur die Träger privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen, nicht aber selbstständige Referenten, die dort unterrichten. Auch hatte der Kläger keine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde i.S. der Vorschrift vorgelegt. Eine direkte Berufung auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie scheidet auch aus. Denn bei den Fortbildungsveranstaltungen handelte es sich nicht um Unterrichtseinheiten eines Schul- oder Hochschulunterrichts, was insbesondere bereits daraus folgt, dass die Veranstaltungen der eintägigen Fortbildung dienten (vgl. BFH 17.4.08, V R 58/05).

    Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 29 | ID 42465609

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