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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    EuGH gewährt die Umsatzsteuerbefreiung für Pflegebedürftigkeitsgutachten im Auftrag des MDK

    |Gutachten zur Pflegebedürftigkeit, die durch einen unabhängigen Gutachter im Auftrag des MDK erstellt werden, sind eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung (Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Mehrwertsteuerrichtlinie), wenn sie von der Krankenversicherung zur Ermittlung des Umfangs etwaiger Ansprüche ihrer Versicherten auf Leistungen der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verwendet werden und soweit sie für die sachgerechte Bewirkung der Umsätze in diesem Bereich unerlässlich sind (EuGH 8.10.20, C 657/19).|

     

    Der BFH hatte Zweifel gehabt, ob die nach nationalem Recht bestehende Umsatzsteuerpflicht für Gutachten, die eine Krankenschwester zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) erbringt, mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Er hatte daher den EuGH um Klärung gebeten (BFH 10.4.19, XI R 11/17, Beschluss). |

     

    Im Streitfall hatte eine Krankenschwester mit medizinischer Grundausbildung und akademischer Ausbildung im Bereich der Pflegewissenschaft sowie einer Weiterbildung in Pflege-Qualitätsmanagement für den MDK Gutachten zur Pflegebedürftigkeit von Patienten ertstellt. Nach Auffassung des FA war diese Tätigkeit weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht umsatzsteuerfrei.

    Quelle: ID 46922081

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