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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Einführungsschreiben zur Befreiung der Leistungen von selbstständigen Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder (§ 4 Nr. 29 UStG)

    | Zum 1.1.20 war in § 4 Nr. 29 UStG eine Steuerbefreiung für sonstige Leistungen von selbstständigen Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder für unmittelbare Zwecke ihrer dem Gemeinwohl dienenden nicht steuerbaren oder ihrer nach § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder 27 steuerfreien Umsätze eingeführt worden. In diesem Zusammenhang wurde außerdem am 1.1.20 die bisherige Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG für Personenzusammenschlüsse im medizinischen Bereich aufgehoben. Das BMF (19.7.22, III C 3 - S 7189/20/10001 :001) hat nun ein so genanntes Einführungsschreiben zu dieser Norm vorgelegt.|

     

    In dem Schreiben nimmt das BMF insbesondere auch zu der Frage der „genauen Kostenerstattung Stellung. Die Grundsätze des Schreibens sind erstmals für Umsätze von selbständigen Personenzusammenschlüssen anzuwenden, die nach dem 31.12.19 bewirkt werden. Für vor dem 1.1.20 an ihre Mitglieder erbrachte Leistungen können sich selbstständige Personenzusammenschlüsse unmittelbar auf Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe f MwStSystRL berufen. Bei der Auslegung dieser Norm der MwStSystRL ist die oben beschriebene Auslegung des § 4 Nr. 29 UStG entsprechend anzuwenden.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 48564802

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