· Nachricht · Umsatzsteuer
Blogspenden und -patenschaften umsatzsteuerlich nicht steuerbar – voller Vorsteuerabzug bleibt
von StB Jürgen Derlath, Münster
Das FG Berlin-Brandenburg (25.4.25, 2 K 2085/21, Rev BFH V R 10/25 ) stuft freiwillige Zahlungen von Lesern eines kostenfrei zugänglichen Internetblogs im Rahmen von Patenschaften und Spenden als nicht umsatzsteuerbare echte Zuschüsse ein und gewährt der Blogbetreiberin gleichzeitig den vollen Vorsteuerabzug.
Sachverhalt
Die Klägerin, eine von freien Journalisten gegründete GmbH, betrieb ab 2012 einen journalistischen Blog, der als einer der meistbesuchten Deutschlands galt und sich an allgemein- und medienpolitischen Zielen orientierte. Im Streitjahr 2018 erzielte sie über den Blog Einnahmen aus Anzeigenwerbung, Buch- und E-Book-Verkauf sowie Merchandise-Artikeln, auch mit Auslandsbezug. Da diese Erlöse zur Finanzierung des Blogs nicht ausreichten, rief sie Besucher zu jährlichen Patenschaften und freiwilligen Spenden auf; der Blog blieb für alle Nutzer kostenfrei zugänglich. Im Streitjahr erhielt die Klägerin auf diesem Weg Spenden und Patenschaften in fünfstelliger Höhe. Das FA qualifizierte die Zuwendungen zunächst als echte, nicht steuerbare Zuschüsse (donation-based crowdfunding), später jedoch – nach Abgabe der Jahreserklärung – als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt, da die Unterstützer als Gegenleistung die Nutzung des Blogs erhielten, und kürzte zudem den Vorsteuerabzug anteilig.
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