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  • · Nachricht · Sozialversicherungsrecht

    Dirigent eines Profiorchesters kann selbstständig tätig sein

    | Der künstlerische Leiter und Chefdirigenten des von einer Stadt betriebenen Profiorchesters kann als selbständig tätiger und nicht abhängig beschäftigter Mitarbeiter eingestuft werden (SG Konstanz 25.11.19, S 4 R 2129/17). |

     

    Die Entscheidung beruht auf einer Abwägung der für und gegen eine selbständige Tätigkeit sprechenden Gesichtspunkte. Für das Gericht war entscheidend, dass der Dirigent weder den Weisungen der Stadt nennenswert unterworfen noch in deren Betrieb tatsächlich eingegliedert ist. Die Frage eines unternehmerischen Risikos war bei der zu beurteilenden Tätigkeit kein wesentliches Abgrenzungskriterium.

    Quelle: ID 46251957