Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · September 2019

    Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick

    | Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist ‒ jeweils nur kurz angerissen ‒ eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/pfb . |

     

    • Körperschaftsteuergesetz ‒ Abgabe von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten: Für die Zurechnung von Behandlungsleistungen mit Abgabe von Zytostatika zum Zweckbetrieb Krankenhaus ist es nicht erforderlich, dass die Behandlung von Patienten des Krankenhauses durch einen ermächtigten Arzt als Dienstaufgabe innerhalb einer nichtselbstständigen Tätigkeit erbracht wird (BFH 6.6.19, V R 39/17; Nachricht vom 5.8.19).

     

    • Sozialversicherungsrecht ‒ Lohnbuchhalterin ist sozialversicherungspflichtig: Die Tätigkeit als Lohnbuchhalterin ist eine abhängige Beschäftigung und unterliegt deshalb der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung (SG Dortmund 11.3.19 P S 34 BA 68/18, Urteil, rkr.; Nachricht vom 5.8.19)

     

    • Einkommensteuer ‒ Aus der Landeskasse gezahlte Aufwandsentschädigungen an eine ehrenamtliche Betreuerin: Die aus der Landeskasse an die Klägerin für ihre selbstständige Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin gezahlten Aufwandsentschädigungen sind nur in Höhe des Freibetrags nach § 3 Nr. 26b EStG steuerfrei. Übersteigen die Vergütungen den Freibetrag von 2.100 EUR bzw. 2.400 EUR ab dem Streitjahr 2013, sind sie insoweit steuerpflichtig (FG Baden-Württemberg 6.3.19, 2 K 317/17; Nachricht vom 22.7.19).

     

    • Einkommensteuer ‒ Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als Privatvermögen oder notwendiges Betriebsvermögen des Freiberuflers: Bei einem Einzelgewerbetreibenden gehört eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche (branchengleiche) Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen des Steuerpflichtigen zu gewährleisten. Die Zuordnung wird beim Freiberufler im Ergebnis nach sehr ähnlichen Grundsätzen wie bei Einzelgewerbetreibenden vorgenommen, auch wenn „Geldgeschäfte“ ‒ zu denen die Rechtsprechung auch die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zählt ‒ bei einem Freiberufler in der Regel nicht betrieblich veranlasst sind, weil sie nicht dem maßgebenden Berufsbild entsprechen (BFH 10.4.19, X R 28/16; Nachricht vom 19.7.19).

     

    PRAXISTIPP | Der PFB-Newsletter bringt Ihnen regelmäßig die neuen Beiträge aus der PFB Praxis Freiberufler-Beratung. So sind Sie immer topinformiert. Sie können den Newsletter auf der Startseite iww.de/pfb abonnieren.

     
    Quelle: ID 46011250

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents