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  • 24.09.2026 · Fachbeitrag · Mitunternehmerschaft

    Wegfall des Verlustabzugs nach § 10a GewStG durch den Tod eines Mitunternehmers

    Wenn ein Mitunternehmer aus der Mitunternehmerschaft ausscheidet, geht dessen Anteil am Gewerbeverlust unter. Ein den Mitunternehmeranteil übernehmender Rechtsnachfolger kann diesen Verlustanteil mangels Unternehmeridentität nicht nutzen. Dies gilt auch dann, wenn der Mitunternehmer verstirbt und sein Mitunternehmeranteil unentgeltlich auf seine Erben übergeht. Der BFH bestätigt insoweit seine Rechtsprechung.