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  • 10.01.2022 · Nachricht · Künstlersozialkasse

    Heilberufler als Abgabepflichtige der Künstlersozialabgabe

    | Schon wenige Werbeleistungen im Jahr reichen und ein Heilberufler muss sie der Künstlersozialkasse melden. Gegenwärtig liegt die Bagatellgrenze bei 450 EUR netto. Die Meldefrist läuft bis zum 31.3. des Folgejahrs. |

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