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  • 10.01.2022 · Nachricht · Künstlersozialkasse

    Heilberufler als Abgabepflichtige der Künstlersozialabgabe

    Schon wenige Werbeleistungen im Jahr reichen und ein Heilberufler muss sie der Künstlersozialkasse melden. Gegenwärtig liegt die Bagatellgrenze bei 450 EUR netto. Die Meldefrist läuft bis zum 31.3. des Folgejahrs.