10.01.2022 · Nachricht · Künstlersozialkasse
Heilberufler als Abgabepflichtige der Künstlersozialabgabe
Schon wenige Werbeleistungen im Jahr reichen und ein Heilberufler muss sie der Künstlersozialkasse melden. Gegenwärtig liegt die Bagatellgrenze bei 450 EUR netto. Die Meldefrist läuft bis zum 31.3. des Folgejahrs.
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