15.03.2016 · Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag
Bei wesentlicher Betriebserweiterung werden keine erhöhten Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht gestellt
Eine wesentliche Betriebserweiterung ist nicht einer Betriebsgründung gleichzusetzen, bei der erhöhte Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht gestellt werden (FG Rheinland-Pfalz 20.8.15, 4 K 1297/14, Rev. zugelassen).
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