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  • · Nachricht · Internetbewertungen

    Muss Google eine 1-Sterne-Bewertung ohne Begründung bei Google+/Google Maps löschen?

    | Google muss eine 1-Sterne-Bewertung, die keine weitere Beurteilung enthält, bei Google-Maps löschen, auch wenn es sich ‒ für sich betrachtet ‒ um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Da es der Meinungsäußerung jedoch mangels Kontakt zwischen Bewertendem und Bewertetem an einer Tatsachengrundlage fehlt, kann Google als mittelbare Störerin in Anspruch genommen werden, wenn Google seiner Pflicht zur Sachverhaltsermittlung nach der konkreten Beanstandung des Bewerteten nicht nachgekommen ist (LG Lübeck 13.6.18, 9 O 59/17). |

     

    Geklagt hatte ein niedergelassener Kieferorthopäde der anonym und ohne Kommentar mit einem von fünf Sternen bewertet worden. Er hatte Google zuvor vergeblich aufgefordert, die auch auf Google Maps sichtbare Bewertung zu löschen.

     

    PRAXISTIPP | Im Zusammenhang mit Google-Sternchen-Bewertungen sind auch zwei andere Entscheidungen interessant. Das LG Hamburg (12.1.18, 324 O 63/17) hat dem Betreiber einer Gaststätte ebenfalls einen Löschungsanspruch eingeräumt, weil tatsächliche Bezugspunkte fehlten. Auch hier hatte der Bewertende einen Stern abgegeben und keinen Kommentar hinterlassen. Das LG Augsburg (17.8.17,022 O 560/17) urteilte hingegen, dass Google die Bewertung einer Praxisklinik ohne Begründungstext mit (nur) einem von fünf Sternen nicht allein deshalb zu löschen habe, weil der Nutzer nach dem Vortrag des Klinikbetreibers nicht in der Klinik behandelt worden ist. Entscheidend sei allein, dass der Nutzer in irgendeiner Art und Weise mit der Klinik in Berührung kam und sich über diesen Kontakt eine Meinung über die Klinik gebildet habe.

     
    Quelle: ID 45382433

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