30.09.2026 · Fachbeitrag · Grundstücksübertragung
Schenkungsteuer ist nicht abziehbar
Aktuell hat das FG Köln (26.11.25, 2 K 2116/23) entschieden, dass die Schenkungsteuer im Zusammenhang mit der Übertragung von Grundstücken nicht abziehbar ist. Das heißt, sie führt auch bei der Übernahme von vermieteten Immobilien nicht zu deren Anschaffungskosten. Sie wirkt sich folglich nicht bei der Absetzung für Abnutzung aus.
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