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  • 30.09.2026 · Fachbeitrag · Grundstücksübertragung

    Schenkungsteuer ist nicht abziehbar

    Aktuell hat das FG Köln (26.11.25, 2 K 2116/23) entschieden, dass die Schenkungsteuer im Zusammenhang mit der Übertragung von Grundstücken nicht abziehbar ist. Das heißt, sie führt auch bei der Übernahme von vermieteten Immobilien nicht zu deren Anschaffungskosten. Sie wirkt sich folglich nicht bei der Absetzung für Abnutzung aus.