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  • 18.08.2014 · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht

    Verstoß gegen Schlichtungsklausel führt zur Unzulässigkeit der Klage

    Gibt es eine vertragliche Schlichtungsklausel unter Gesellschaftern, muss zunächst der Versuch einer gütlichen Einigung unternommen werden, bevor eine Partei den Klageweg beschreiten kann (OLG Frankfurt 6.5.14, 5 U 116/13).