· Nachricht · Einspruch des Monats
Wenn Sie schon auf dem Gehweg Schnee schippen lassen müssen, ist das dann wenigstens eine haushaltsnahe Dienstleistung?
| Die Finanzverwaltung will nur Aufwendungen auf dem eigenen Grundstück akzeptieren, aber nicht für die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu Reinigungs- und Räumungsarbeiten. Das FG Berlin Brandenburg sieht das anders. Das Verfahren ist nun beim BFH (VI R 55/12 ) anhängig. |
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Quelle: ID 37346770