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  • · Nachricht · Einkünfteermittlung

    Kein doppeltes AfA-Volumen für einmal getragenen Aufwand

    | Bereits 2020 hatte der BFH (28.4.20, IX R 14/19) entschieden, dass, wenn Anschaffungskosten zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand behandelt werden und der entsprechende Steuerbescheid bestandskräftig ist, dies zu einer Minderung des AfA-Volumens führt. Die SenFin Hamburg (Fachinformation vom 2.11.20, S 2190 - 2019/003 - 52) weist nun darauf hin, dass das Urteil anzuwenden ist.|

     

    Für die Praxis bedeutet das: Die tatsächlich zustehende AfA ist entsprechend zu kürzen, der Aufwand folglich nicht doppelt zu berücksichtigen.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 47368387

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