12.07.2018 · Nachricht · Einkommensteuer
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Mitunternehmeranteil maßgebend für den Veräußerungszeitpunkt
Der Veräußerungszeitpunkt für einen Mitunternehmeranteil richtet sich nach dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums. Der Zeitpunkt der zivilrechtlichen Übertragung ist bedeutungslos (BFH 1.3.18, IV R 15/15).
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