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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Steuerliche Behandlung von Beiträgen zu einer Sportinvaliditätsversicherung eines Berufssportlers

    | Beiträge eines Berufssportlers zu einer Sportinvaliditätsversicherung, mit welcher Einnahmeausfälle abgesichert werde sollen, ohne dass eine Unterscheidung getroffen wird, ob die krankheits- oder unfallbedingte Unfähigkeit die sportliche Tätigkeit dauerhaft oder vorübergehend auszuüben unmittelbar auf ein mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängendes Ereignis zurückzuführen ist oder durch einen Unfall im privaten Bereich bzw. eine dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnende Erkrankung ausgelöst wurde, sind keine Werbungskosten (FG Niedersachsen 12.1.22, 9 K 165/20). |

     

    Eine Ausnahme zum Grundsatz der Zuordnung der Sportinvaliditätsversicherung als Personenversicherung zum privaten Lebensbereich kam vorliegend nicht in Betracht. Zwar sind Versicherungen, die Schutz gegen spezielle berufsspezifische Gefahren (Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle) gewähren, der beruflichen Sphäre zuzurechnen. Dies setzt jedoch voraus, dass sich der Versicherungsschutz ausnahmsweise auf berufsspezifische Krankheits- oder Unfallrisiken beschränkt. Im vorliegenden Streitfall dienten die abgeschlossenen Versicherungen jedoch nicht dem Schutz gegen spezielle berufsspezifische Gefahren eines Fußballspielers. Eine Aufteilung der Versicherungsprämien, wie sie beispielsweise bei einer Unfallversicherung, die berufliche und außerberufliche Unfälle umfasst, angezeigt sein kann, kam nach Ansicht des FG im Streitfall nicht in Betracht.

    Quelle: ID 48290854