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  • · Nachricht · E-Mobilität

    Wie wird die Ladeinfrastruktur steuerlich abgeschrieben?

    | Zunehmend investieren auch immer mehr Arbeitgeber in die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Die Kosten für Anschaffung und Einbau können von einigen hundert bis zu mehreren tausend EUR betragen. Das FinMin Thüringen (15.3.21, S 1551-65-25.11, 53840/2021; Erlass) hat sich nun dazu geäußert, ob (und über welchen Zeitraum) die Aufwendungen abgeschrieben werden müssen. |

     

    Danach gelten folgende Abschreibungsdauern:

    • intelligente Wandladestationen für Elektrofahrzeuge (Wallbox bzw. Wall Connector): 6 - 10 Jahre;
    • öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, wie Ladesäulen auf öffentlichen Parkplätzen: 6 - 10 Jahre.

     

    Sollten die Kosten 800 EUR (netto) nicht übersteigen, können diese in einer Summe sofort abgezogen werden. Gleiches gilt bei reinen Erhaltungsaufwendungen, also der Reparatur einer Ladestation.

    Quelle: ID 47483106

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