29.06.2026 · Nachricht · Direktversicherung
Fünftel-Regelung für die Kapitalabfindung einer Direktversicherung?
Im März war eine Entscheidung des BFH (30.10.25, X R 25/23) bekannt geworden, dass bei der Auszahlung einer Rente im Wege der Kapitalabfindung die Anwendung der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG (Fünftel-Regelung) nicht in Betracht kommt, wenn bereits ein vertragliches Kapitalwahlrecht bestand. Nun ist bekannt geworden, dass zu dieser Frage eine Verfassungsbeschwerde vorliegt: BVerfG 2 BvR 372/26.
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