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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Freiberufler müssen Kontoauszüge über gemischt genutzte Konten vorlegen!

    Dr. Stephan Peters, Haltern am See

    | In der Betriebsprüfung bei einer freiberuflich tätigen Heilpraktikerin durfte das FA die Vorlage von Kontoauszügen für ein sowohl betrieblich als auch privat genutztes Konto verlangen (BFH 5.4.22, VIII B 42/21, Beschluss). |

    1. Vorüberlegungen

    Art und Umfang von Mitwirkungspflichten führen im Rahmen von Betriebsprüfungen regelmäßig zu Auseinandersetzungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es an einer klaren Trennung zwischen betrieblichen und privaten Daten fehlt. Problematisch ist zudem die Trennung von prüfungsrelevanten Daten und geschützten Informationen über Mandanten/Patienten und Mandatsverhältnisse/Patientenverhältnisse. Art und Umfang der Mitwirkungspflichten lassen sich daher kaum pauschal beschreiben. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Der BFH verpflichtet die Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen nach § 200 AO Steuerpflichtige nur zu solchen Handlungen aufzufordern, die die folgenden Kriterien erfüllen:

     

    • Notwendigkeit
     

    Karrierechancen

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