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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren (Februar 2021)

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • Einkommensteuer: Steuerbarkeit und Steuerpflicht einer „Entschädigung“ für den Verzicht auf ein chefärztliches Privatliquidationsrecht ‒ Spiegelbildliche Besteuerung von Leistung und Verzicht? (FG Schleswig-Holstein 30.9.20, 4 K 67/18, Rev. BFH V R 36/20)

     

    • Umsatzsteuer: Qualifizierungslehrgänge zum Kräuterpädagogen als steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG: Knüpft der Gesetzgeber mit § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG die Steuerfreiheit an die Bedingung, dass die Bescheinigung nähere Angaben zur Tätigkeit des Steuerpflichtigen machen muss, oder reicht es aus, wenn die Behörde unter Benennung der Vorschrift bescheinigt, dass der Steuerpflichtige die darin benannten Voraussetzungen erfüllt? (FG Köln 17.7.19, 5 K 1112/18, Rev. BFH V R 39/20)

     

    • Umsatzsteuer: Ist die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember bei Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung auch dann im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgabe zu berücksichtigen, wenn sie zwar innerhalb von zehn Tagen nach dem Jahreswechsel geleistet wurde, aber aufgrund einer dem Unternehmer gewährten Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen erst später fällig war? (FG Sachsen 15.1.20, 5 K 1578/19, Rev. BFH VIII R 25/20)

     

    • Einnahmen-Überschussrechnung: Liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor, wenn ein Freiberufler, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, die Leasing-Sonderzahlung in einen Zeitraum mit vorübergehend außergewönlich hoher beruflicher Nutzung des Pkw verlagert? (FG Schleswig-Holstein 23.11.20, 3 K 1/20, Rev. BFH VIII R 1/21)
    Quelle: ID 47154758

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